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   OLG Frankfurt, 30.06.1997 - 3 Ws 472/97   

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https://dejure.org/1997,3651
OLG Frankfurt, 30.06.1997 - 3 Ws 472/97 (https://dejure.org/1997,3651)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.1997 - 3 Ws 472/97 (https://dejure.org/1997,3651)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - 3 Ws 472/97 (https://dejure.org/1997,3651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen einer die gerichtliche Strafgewalt übersteigenden Rechtsfolge; Erfordernis "neuer Tatsachen" seit Eröffnung des Hauptverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 311
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Das Gericht bleibt vielmehr bei sonst unveränderter Sach- und Rechtslage zunächst an seine der Eröffnungsentscheidung zugrundeliegende Straferwartung gebunden, weil andernfalls die für eine geordnete Verfahrensabwicklung notwendige Kontinuität der einmal - im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gemäß §§ 210, 336 Satz 2 StPO grundsätzlich unanfechtbar (BGHSt 29, 216, 219) - begründeten Zuständigkeit ständig in Frage gestellt werden könnte (OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; Gollwitzer JR 1991', 37, 38).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Sbd 7/17

    Zuständigkeit; Verweisung; Willkür; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Sie sind aber entsprechend auch auf andere Fälle des (negativen) Kompetenzstreits anwendbar (BGH NJW 1999, 2604, 2605; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).

    Aufgrund dessen ist das Gericht, an das verwiesen wird, an den Verweisungsbeschluss gebunden (BGHSt 27, 99, 103; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Hamm a.a.O.).

  • OLG Hamm, 20.03.2001 - 3 (s) Sbd 1-1/01

    Zuständigkeitsbestimmung in einer Betäubungsmittelstrafsache

    Die Bindungswirkung entfällt aber dann, wenn die Verweisungsentscheidung mit dem Grundprinzip der rechtsstaatlichen Ordnung im Widerspruch steht, wenn der Mangel bei vollständiger Beurteilung offenkundig ist bzw. der Verweisungsbeschluss offenbar unhaltbar ist und deshalb nicht mehr vertretbar erscheint (zu vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; NStZ-RR 1996, 42 ; NStZ-RR 1997, 311 ; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1986, 426; BGHSt 29, 216 ff., 219).

    Vielmehr muss das erkennende Gericht die Hauptverhandlung so lange weiter führen, bis deren Ergebnis bestätigt, dass der Angeklagte im angenommenen Sinne schuldig und eine die Strafgewalt des Gerichts übersteigende Rechtsfolge angezeigt ist (zu vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 311 ; StV 1996, 533 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426 ).

    Denn das Gericht bleibt zunächst an seine für die Eröffnung maßgebende Entscheidung hinsichtlich der Bedeutung der Sache und der Straferwartung gebunden, weil anderenfalls die für einen geordnete Verfahrensentwicklung notwendige Kontinuität der einmal begründeten Zuständigkeit laufend in Frage gestellt wer-, den könnten (zu vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 311 ; StV 1996, 533 ; Gollwitzer JR 1991, 37 ff.).

  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen möglicher Anordnung einer

    Sie sind aber entsprechend auch auf andere Fälle des (negativen) Kompetenzstreits anwendbar (BGH NJW 1999, 2604, 2605; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).

    Aufgrund dessen ist das Gericht, an das verwiesen wird, an den Verweisungsbeschluss gebunden (BGHSt 27, 99, 103; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Hamm a.a.O.).

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I. 8/08

    Bindung an Verweisungsbeschluss

    Aufgrund dessen ist das Gericht, an das verwiesen wird, an den Verweisungsbeschluss gebunden (BGHSt 27, 99, 103; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311; LG Magdeburg Beschl v 17.1.2007 - 21 AR 20/07).
  • OLG Hamburg, 11.12.1998 - 2a Ws 39/98

    Anforderungen an das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine

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  • KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09

    Strafverfahren: Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaften Verweisung an das höhere

    Eine veränderte Sachlage wegen unzureichender Strafgewalt (§ 24 Abs. 2 GVG) setzt voraus, dass das erkennende Gericht die Hauptverhandlung so lange weiterführt, bis nach deren Ergebnis ein Schuldspruch zu erwarten ist und das Gericht auf Grund der Erkenntnisse in der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass eine Rechtsfolge angezeigt ist, die seine Strafgewalt übersteigt (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 ARs 11/07, vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/02 - und vom 13. November 1998 - 5 ARs 19/98 - OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Zweibrücken MDR 1992, 178).
  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 1 Ws 102/18

    Grundsätzlich bindet ein nach Beginn der Hauptverhandlung ergangener

    Die bloße Vermutung rechtfertigt demgegenüber noch nicht die Annahme der Unzuständigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.5.1986 ­ 1 Ws 401/85, NStZ 1986, 426; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 31.5.1996 ­ 3 Ws 436/96, NStZ-RR 1996, 338; Beschl. v. 30.6.1997 ­ 3 Ws 472/97, NStZ-RR 1997, 311).
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